Unser Versorgungskonzept
Der größte Teil der Bestrahlungsbehandlungen kann ambulant durchgeführt werden. Gesetzlich Versicherte werden,
abgesehen vom vorgeschriebenen Eigenanteil, nach Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse ohne weitere Kosten zur
Behandlung und zurück nach Hause befördert. Der Eigenanteil entfällt für Patienten, die von der Zuzahlung
befreit sind. Ihre zuständige Krankenkasse wird Sie dabei entsprechend beraten. Für Selbstzahler ist die
Kostenerstattung abhängig vom Versicherungsumfang und sollte mit dem Versicherer geklärt werden.
Wenn ein Patient wegen des Krankheitszustandes nicht ambulant behandelt werden kann, so ist die Aufnahme in der
Radioonkologischen Klinik der EVK möglich.
Alle an Ihrer Behandlung beteiligten Mitarbeiter sind immer um Ihr Wohl bemüht und werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
stehen.
Mit dem sozialen Dienst des Diakonischen Werkes in Gelsenkirchen besteht eine enge Zusammenarbeit.