Ambulante Erziehungshilfe für Familien, Kinder und Eltern
1. Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII
Erziehungsbeistandschaften
Der Erziehungsbeistand ist ein Betreuungsangebot, das auf das Kind bzw. den Jugendlichen im familiären System ausgerichtet ist. Das Kind oder der Jugendliche soll bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützt werden. Weiter soll unter Beibehaltung der Lebensbezüge die Persönlichkeitsentwicklung und die Verselbständigung gefördert werden. Die Bedürfnisse und Fähigkeiten des einzelnen Kindes oder Jugendlichen stehen im Mittelpunkt der Betreuung. Dabei steht die Erziehungsbeistandschaft den am Erziehungsprozess beteiligten Personen, Eltern wie Kind, bei.
Wichtige Elemente dieser Arbeit sind:
- Akzeptierende, wertschätzende und aufsuchende Grundhaltung
- Arbeit mit den Ressourcen des Kindes und des Familiensystems
- Stärkung des Selbsthilfepotentials
- Zielorientiertes Arbeiten entsprechend dem Hilfeplan
- Beachtung und mögliche Einbeziehung sozialer Bezüge außerhalb von Familie
2. Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe
Zielgruppe sind Familien in anhaltenden besonderen sozialen, emotionalen und/oder wirtschaftlichen Belastungssituationen. Sie benötigen zur Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben und der Alltagsprobleme ein mittelfristig angelegtes aufsuchendes Hilfeangebot. Dabei sollen die Eltern ihre Erziehungskompetenzen verbessern. Außerdem erfahren sie Unterstützung in der Bewältigung ihres Alltages, Hilfe zur Selbsthilfe ist Leitmotiv unseres Hilfehandelns.
Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe wirkt durch kontinuierliche und strukturierte Begleitung und Beratung der betroffenen Familien. Sie orientiert sich am Alltag und der Lebenssituation der Familien und bezieht alle Familienmitglieder in die Arbeit mit ein. Es geht darum, die Familien zu befähigen, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Deshalb hat die Aktivierung der Familie im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei dem Hilfeangebot eine große Bedeutung. Die Integration der Familie in das soziale Umfeld wird angestrebt.
Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Aufbau verlässlicher Strukturen in der Familie (Tagesstruktur, Hauswirtschaft usw.)
- Stärkung und Erweiterung elterlicher Kompetenzen
- Aufbau, Wiederherstellung und Förderung von Erziehungsfähigkeit
- Stärkung des Selbstwertes von Kindern und Jugendlichen
- Erreichen von größtmöglicher Unabhängigkeit von institutionellen Hilfen
- Überwindung sozialer Isolation
- Wirtschaftliche Absicherung der Familie
- Sicherstellung der Schulpflicht, ggf. der Ausbildung
- Unterstützung und Sicherstellung von Bildungsprozessen der Kinder und Jugendlichen
- Anreize zur sinnvollen Freizeitgestaltung geben
- Unterstützung zur Erreichung angemessener Wohnsituation
Unser Team:
- Heike Bünger
- Max Gregor
- Andreas Hülsmann
- Natalia Webera
Familien- / Kinderkrankenschwester (Hebamme)
Die Familien- / Kinderkrankenschwester unterstützt Alleinerziehende, Familien, die mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben, oder sehr junge Mütter und Familien, die wegen sprachlicher Probleme Hilfe brauchen. Auch eine frühe Trennung vom Kind oder eine konfliktreiche Schwangerschaft können Anlass für eine Begleitung sein. Den Schwerpunkt bilden die psychosoziale und medizinische Beratung und Betreuung von der Geburt bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Die Familien- / Kinderkrankenschwester macht regelmäßig Hausbesuche, unterstützt bei Behördengängen oder begleitet Arztbesuche. Bei Bedarf vermittelt sie den Kontakt zu anderen Beratungsstellen.
Die Begleitung durch die Familien- / Kinderkrankenschwester erfolgt auf Wunsch der Frau bzw. der Familie. Sie ist kostenlos und muss nicht extra beantragt werden. Die Familien- / Kinderkrankenschwestern arbeiten eng und gemeinsam in einem Team mit den Familienhebammen der Stadt Gelsenkirchen und stimmen dort ihre Arbeitseinsätze ab.
Kontakt:
Susanne Ewe